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AGB

Ihr Tier wird von mir betreut, als sei es mein Eigenes. Leckerlies, Streicheleinheiten, Zeit zum spielen, ein stets „gesäubertes Örtchen“ und natürlich sein tägliches Futter. Für die Zeit der Betreuung und Pflege muss der Tierhalter Futter, falls nötig Medikamente und Säuberungsutensilien (z.B. Streu) stellen. Nach Absprache kann dies auch im Vorfeld von mir besorgt werden. Hierfür ist dann jedoch ein Aufschlag zu entrichten.
Der Tierbesitzer versichert mit seiner Unterschrift dass…

  • Das zu betreuende Tier sein Eigentum ist.
  • Er für alle von seinem Tier verursachten Schäden während der Betreuung haftet, insbesondere bei Katzenfreigängern.
  • Der Tierbesitzer dem Betreuer über alle notwendigen Dinge wie Krankheiten, Allergien und eventuelle Unverträglichkeiten informiert
  • Das Tier ist bei Beginn der Betreuung gesund, entwurmt, ist nachweislich geimpft sowie frei von Parasiten und hat keinerlei ansteckende Krankheiten
  • Der Betreuer nicht bei Erkrankung, Verletzung oder Tod der Tieres haftet
  • Bei Freigängern sind dem Tierhalter die damit verbundenen Risiken bewusst; mitunter eventuell auch das nicht Heimkommen des Tieres wofür die Betreuung auch keine Haftung übernimmt.
  • Falls nötig bin ich ohne vorherige Absprache berechtigt und verpflichtet mit dem Tier einen Arzt aufzusuchen (zum Beispiel schwere Krankheit oder Verletzung). Selbstverständlich werden Sie umgehend von mir telefonisch bei Ihrer Kontaktadresse benachrichtigt. Die Kosten des Tierarztbesuches dafür gehen zu Lasten und in Rechnung des Tierhalters.

 

Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden dass die Weitergabe aller erforderlichen Daten hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung weitergegeben werden darf.

Im Falle dass vom Tierhalter zu wenig Tiernahrung/etc. zur Verfügung gestellt wurde, werde ich die zusätzlich anfallenden Kosten gegen Kassenbeleg abrechnen.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des unterschrieben Antrags des Kunden (auch per Email) zustande wenn Buchungszeitraum, Anzahl und Tierart vorliegen und ihm die Betreuung zugesagt wurde.

Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage fallen dem Tierhalter für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren wie folgt an:

  • 10 Tage vor Betreuungsbeginn = 20% des vereinbarten Betreuungspreises
  • 9-6 Tage vor Betreuungsbeginn = 30% des vereinbarten Betreuungspreises
  • 5-2 Tage vor Betreuungsbeginn = 40% des vereinbarten Betreuungspreises
  • bis 24 Std. vor Betreuungsbeginn = 50% des vereinbarten Betreuungspreises
  • Ohne Stornierung oder Absage werden die gesamten Betreuungskosten (laut Preisliste) in Rechnung gestellt (Ausnahme: Tod eines Tieres).

 

Die Stornierungsgebühren werden zum Ablauf des ursprünglichen Betreuungszeitraumes fällig.
Ich versichere Ihnen die mir ausgehändigten Haustürschlüssel nicht an Dritte auszuhändigen und sorgsam zu verwahren.